Ratgeber · Arbeitsschutz & Compliance

Unterweisung: online statt Sammelmappe.

Die jährliche Unterweisung scheitert selten am Inhalt, sondern an der Organisation: Wer war da, was wurde besprochen, und hat es jemand verstanden? Wie Sie das digital abbilden, ohne die rechtlichen Grenzen zu übersehen.

Lesezeit: ca. 7 Minuten · Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, QM und Personalabteilungen

Kurze Antwort (TL;DR)

Unterwiesen wird mindestens jährlich und zusätzlich immer dann, wenn sich etwas ändert. Der Nachweis braucht Datum, Dauer, Themen, Teilnehmerbestätigung, unterweisende Person und einen Beleg für das Verständnis. Eine Unterschriftenliste liefert den letzten Punkt nicht, ein kurzer Test mit fünf bis zehn Fragen schon. Allgemeine Themen laufen problemlos digital, Gefahrstoffunterweisungen nicht: Die müssen mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen.

Rechtsrahmen

Was verlangt wird, kurz sortiert

Die Grundpflicht steht in § 12 Arbeitsschutzgesetz: Beschäftigte sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen, ausreichend und angemessen, bezogen auf ihren Arbeitsplatz und ihre Aufgabe. Anlässe nennt das Gesetz gleich mit, unter anderem Einstellung, Versetzung, neue Arbeitsmittel und geänderte Verfahren.

Den Takt gibt die DGUV Vorschrift 1 vor: mindestens einmal jährlich, dokumentiert. Für Jugendliche verkürzt das Jugendarbeitsschutzgesetz das Intervall auf ein halbes Jahr. Sonderregeln kommen aus den Fachverordnungen, am bekanntesten die Gefahrstoffverordnung mit ihrer ausdrücklichen Anforderung an eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung.

Zwischen diesen Vorgaben gibt es viel Spielraum beim Format und wenig beim Ergebnis. Interessant ist deshalb weniger die Frage, ob digital erlaubt ist, sondern welche Themen sich sinnvoll digitalisieren lassen und wie der Nachweis danach aussieht.

jährlich
Regelunterweisung
DGUV Vorschrift 1, Untergrenze
halbjährlich
Jugendliche
Jugendarbeitsschutzgesetz
anlassbezogen
Änderungen
neue Mittel, Verfahren, Unfälle

Der Nachweis

Vier Angaben, die im Ernstfall zählen

Dazu kommt die unterweisende Person mit Namen. Der vierte Punkt ist der, an dem die meisten Dokumentationen scheitern.

Datum und Dauer

Wann unterwiesen wurde und wie lange. Klingt banal, fehlt in der Hälfte der Ordner.

Konkrete Themen

Nicht Arbeitssicherheit, sondern die tatsächlich behandelten Punkte.

Bestätigung

Unterschrift oder eindeutige digitale Bestätigung jeder teilnehmenden Person.

Verständnisbeleg

Testergebnis pro Person. Der Punkt, der Anwesenheit von Wirkung unterscheidet.

Grenze des digitalen Formats

Gefahrstoffe, persönliche Schutzausrüstung an konkreten Arbeitsmitteln und alles, was am Objekt gezeigt werden muss, gehört nach wie vor in eine Präsenzsequenz. Digitale Formate übernehmen sinnvoll die Grundlagen und die Wirksamkeitskontrolle, nicht die Vorführung.

Wirksamkeitskontrolle

Zehn Fragen, die Ihre Dokumentation retten

Der Unterschied zwischen einer Unterschriftenliste und einem belastbaren Nachweis sind fünf bis zehn Fragen im Anschluss. Sie brauchen keine Prüfung im schulischen Sinn, sondern eine Handvoll Situationen aus dem eigenen Betrieb: Wo hängt der nächste Feuerlöscher in Halle zwei? Wer ist Ersthelfer in Ihrer Schicht? Was tun Sie, wenn die Absauganlage einen Fehler meldet?

Genau diese Konkretheit ist der Punkt. Fragen aus der Anbietervorlage prüfen allgemeines Wissen, Fragen aus Ihrem Betrieb prüfen, ob die Unterweisung stattgefunden hat. Legen Sie eine Bestehensgrenze fest, typisch sind 80 Prozent, und planen Sie den Wiederholungsdurchlauf gleich mit ein. Wer beim zweiten Anlauf scheitert, braucht kein weiteres Video, sondern ein Gespräch.

Für die Ablage ist das Testergebnis Gold wert: Es trägt automatisch einen Zeitstempel, ist personenbezogen und lässt sich Jahre später wiederfinden. Genau das, was ein abgehefteter Zettel nicht kann.

Do's & Don'ts

Aus der Pflichtübung ein sauberes Verfahren machen

So gelingt es

  • Fragen aus dem eigenen Betrieb formulieren, nicht aus der Vorlage des Anbieters
  • Bestehensgrenze festlegen und Wiederholung bei Nichtbestehen einplanen
  • Anlassbezogene Unterweisungen im selben System erfassen wie die jährliche
  • Ergebnisse nach Person und Datum durchsuchbar ablegen

Das vermeiden

  • ×Gefahrstoffunterweisung rein digital abwickeln
  • ×Unterschriftenliste als Wirksamkeitsnachweis ausgeben
  • ×Dieselben Fragen jedes Jahr unverändert verwenden
  • ×Nachweise auf dem Laufwerk einer einzelnen Führungskraft ablegen

Hinweis: Dieser Beitrag fasst den allgemeinen Rahmen zusammen und ersetzt keine Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Berufsgenossenschaft. Für einzelne Branchen gelten zusätzliche Vorschriften.

So löst trønso das

Wirksamkeitskontrolle mit Zeitstempel

Sie hinterlegen Ihre Fragen, verschicken den Link per E-Mail und bekommen pro Mitarbeiter ein datiertes Ergebnis. Bilder aus dem eigenen Betrieb können direkt in die Fragen.

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Ihre Halle, Ihre Anlagen, Ihre Notfallwege. Nicht die Vorlage eines Anbieters.

Ergebnis pro Person

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Verwandt: Wissenstest für Mitarbeiter erstellen und Lernzielkontrolle digital erstellen.

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