Ratgeber · Recht & Compliance

KI im Recruiting: jetzt Hochrisiko.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Hochrisiko-Regeln des EU AI Act. Bewerberauswahl per KI steht in Anhang III, gleich neben Kreditvergabe und Strafverfolgung. Was das für Ihr HR-Team konkret bedeutet, ohne Panik und ohne Juristendeutsch.

Lesezeit: ca. 9 Minuten · Zielgruppe: HR-Leitung, Recruiting, Datenschutzbeauftragte

Kurze Antwort (TL;DR)

KI-Systeme, die Bewerber bewerten, ranken oder filtern, sind Hochrisiko-Systeme nach Anhang III des EU AI Act. Als Betreiber schulden Sie vor allem vier Dinge: eine benannte menschliche Aufsicht, geeignete Eingabedaten, aufbewahrte Protokolle und eine Information an die Bewerber. Emotionserkennung im Bewerbungsgespräch ist seit Februar 2025 komplett verboten. Wer diese Baustelle vermeiden will, arbeitet mit regelbasierten Tests: feste Fragen, hinterlegte Lösungen, nachvollziehbare Punkte, kein Modell, kein Anhang III.

Die Einordnung

Wo genau die Grenze verläuft

Die Verordnung sortiert KI nach Risiko, nicht nach Branche. Für HR sind zwei Stufen relevant. Verboten sind seit dem 2. Februar 2025 unter anderem Systeme, die Emotionen am Arbeitsplatz erkennen sollen, dazu zählen auch Stimm- und Mimikanalysen im Video-Interview. Hochrisiko sind seit dem 2. August 2026 alle Systeme, die für Einstellung, Auswahl, Beförderung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen genutzt werden.

Und alles andere? Bleibt unreguliert. Genau hier liegt der praktische Hebel, denn viele Recruiting-Werkzeuge enthalten überhaupt keine KI im Sinne der Verordnung. Ein Test mit festen Fragen und hinterlegten Musterlösungen rechnet Punkte zusammen. Das ist Arithmetik, kein maschinelles Lernen. Ein Lebenslauf-Parser, der Kandidaten einen Eignungs-Score gibt, ist etwas völlig anderes.

Die Frage, die Sie sich für jedes Tool im Stack stellen sollten, lautet deshalb nicht „steckt da KI drin“, sondern: Trifft oder beeinflusst das System eine Aussage über die Eignung eines Menschen, die niemand Zeile für Zeile nachrechnen kann? Wenn ja, sind Sie in Anhang III.

Verboten
Emotionserkennung
seit 02.02.2025, keine Ausnahme im Job-Kontext
Hochrisiko
Bewerber-Scoring
seit 02.08.2026, volle Betreiberpflichten
Frei
Regelbasierte Tests
feste Lösungen, nachrechenbare Punkte

Betreiberpflichten

Vier Pflichten, die bei Ihnen bleiben

Die technische Dokumentation schuldet der Anbieter. Diese vier Punkte kann Ihnen niemand abnehmen.

Menschliche Aufsicht

Eine benannte, geschulte Person, die Ergebnisse überstimmen darf und es auch tut.

Protokolle

Automatisch erzeugte Logs mindestens sechs Monate aufbewahren, soweit Sie darüber verfügen.

Transparenz

Bewerber vorab informieren, dass ein KI-System an der Entscheidung beteiligt ist.

Datenqualität

Eingabedaten müssen zum Zweck passen und repräsentativ sein, sonst haften Sie für den Bias.

Die unterschätzte Falle

Wer ein zugekauftes System unter eigenem Namen betreibt oder seinen Verwendungszweck wesentlich ändert, wird nach Artikel 25 selbst zum Anbieter. Dann greifen Konformitätsbewertung, EU-Datenbank-Registrierung und technische Dokumentation. Für ein mittelständisches Unternehmen ist das ein Projekt, kein Häkchen.

Zweite Rechtsebene

Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht

Das wird regelmäßig übersehen. Beide Regelwerke gelten parallel, und die DSGVO war beim Thema automatisierte Entscheidungen zuerst da. Artikel 22 DSGVO verbietet Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkung entfalten. Eine automatische Absage im Bewerbungsprozess fällt darunter.

Dazu kommt der Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG, die Informationspflicht nach Artikel 13, das Auskunftsrecht nach Artikel 15 samt Erklärung der involvierten Logik, und in mitbestimmten Betrieben das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG. Ein Auswahltool ist eine technische Einrichtung, die zur Leistungskontrolle geeignet ist. Ohne Betriebsvereinbarung geht dort gar nichts.

Praktisch heißt das: Bevor Sie an den AI Act denken, klären Sie Rechtsgrundlage, Löschfristen, Auftragsverarbeitungsvertrag und Serverstandort. Dieser Teil trifft auch die harmlosen Werkzeuge.

Do's & Don'ts

Was Sie in den nächsten Wochen tun sollten

So gehen Sie vor

  • Inventar anlegen: Welches Tool im Recruiting-Stack enthält überhaupt KI?
  • Beim Anbieter die Konformitätserklärung und die Registrierung in der EU-Datenbank anfordern
  • Aufsichtsperson benennen und ihre Schulung schriftlich festhalten
  • Ablehnungsgründe unabhängig vom Score dokumentieren

Das vermeiden

  • ×Emotionserkennung oder Stimmanalyse im Bewerbungsgespräch einsetzen, das ist verboten
  • ×Den Zweck eines eingekauften Systems eigenmächtig erweitern, sonst werden Sie Anbieter
  • ×KI-Vorauswahl ohne Hinweis an die Bewerber laufen lassen
  • ×Sich auf die Aussage verlassen, ein Tool sei AI-Act-konform, ohne Nachweis

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Einordnung Ihrer Systeme sprechen Sie bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

So löst trønso das

Objektiv auswählen, ohne Anhang III

trønso bewertet keine Menschen mit einem Modell. Sie hinterlegen Fragen und Musterlösungen, das System zählt Punkte. Jedes Ergebnis lässt sich Zeile für Zeile nachvollziehen.

Nachrechenbar

Pro Frage sichtbar, was der Kandidat geantwortet hat und warum es Punkte gab.

Mensch entscheidet

Das Ergebnis ist eine Grundlage für Ihr Gespräch, kein Automatismus mit Absage-Knopf.

EU-Serverstandort

Hosting in Frankfurt, Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive, Löschfristen einstellbar.

Mehr zum Thema: DSGVO-konforme Assessment-Software und Bias im Recruiting reduzieren.

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