DSGVO und Online-Assessments — die Checkliste.
Bewerberdaten sind besonders schützenswert. Was muss eine DSGVO-konforme Assessment-Software leisten — und worüber sehen viele Unternehmen hinweg?
Lesezeit: ca. 7 Minuten · Zielgruppe: HR-Manager, Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer
DSGVO-konforme Assessment-Software muss vier Kriterien erfüllen: EU-Serverstandort, unterschriebener AVV mit dem Anbieter, Datensparsamkeit (nur erheben, was nötig ist) und technische Umsetzung der Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Export). Fehlt eines dieser vier Elemente, haften Sie als verantwortliche Stelle.
Online-Assessments sind kein normales SaaS-Tool
Im Gegensatz zu Projektmanagement- oder CRM-Tools verarbeiten Assessment-Plattformen personenbezogene Daten von Personen, die noch kein Vertragsverhältnis mit Ihnen haben. Bewerber befinden sich in einer Abhängigkeitssituation — was das Datenschutzrecht besonders streng werden lässt.
Verschärft wird das durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Testergebnisse könnten im Streitfall als Beweismittel relevant werden — was Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten nach sich zieht.
Was DSGVO-konforme Assessment-Software leisten muss
Prüfen Sie jeden Anbieter anhand dieser vier Kategorien. Grün = erforderlich, Rot = Ausschlusskriterium.
- ✓Server ausschließlich innerhalb der EU (vorzugsweise Deutschland oder Frankfurt)
- ✓Kein unkontrollierter Datentransfer in Drittländer (USA, Großbritannien)
- ✓Subunternehmer (CDN, E-Mail-Dienste) ebenfalls DSGVO-konform
- ✗Serverstandort in den USA ohne Standardvertragsklauseln oder Adequacy Decision — Risiko
- ✓AVV wird standardmäßig vom Anbieter bereitgestellt
- ✓Klare Regelung zu Subunternehmern und deren Standorten
- ✓Löschpflichten und -fristen vertraglich geregelt
- ✗Kein AVV angeboten oder nur auf Anfrage — kritisch
- ✓Nur die für die Eignungsbeurteilung notwendigen Daten werden erhoben
- ✓Keine Weitergabe der Kandidatendaten an Dritte für Werbezwecke
- ✓Automatische Löschung nach konfigurierbaren Fristen
- ✗Testdaten werden für Training von KI-Modellen genutzt ohne Einwilligung — unzulässig
- ✓Exportfunktion für Bewerber-Rohdaten (Auskunftsrecht Art. 15 DSGVO)
- ✓Löschfunktion für einzelne Kandidaten (Recht auf Vergessenwerden)
- ✓Datenschutzerklärung im Test sichtbar und verlinkt
- ✗Keine Möglichkeit, einzelne Kandidaten gezielt zu löschen — rechtlich problematisch
DSGVO-konform von Anfang an
trønso wurde von Grund auf für den deutschen Markt entwickelt. Server in Frankfurt (EU), AVV auf Anfrage, automatische Löschfristen und Kandidaten-Datexport out of the box.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einschätzungen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten oder Fachanwalt.
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